Internet und Telekommunikation
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.